Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Wahlberechtigt sind alle KollegInnen, die am 18. September 2019 im Bundesdienst sind und am 27. November 2019 der jeweiligen Dienststelle angehören.
Dies gilt auch für KollegInnen, die sich im Krankenstand, im Sabbatical oder in Karenz befinden.
Sollten Sie nicht sicher sein, wenden Sie sich an uns.
